HEILPRAKTIKER-SOTTRUM

Alte Clüverstraße 27

27367 Reeßum-Clüversborstel

Tel: 04264 - 83 62 88

Kosten der Behandlungen und Gespräche

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt in der Regel nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Verfahren, die dort nicht aufgeführt sind, werden analog nach den Empfehlungen des Hufelandverzeichnisses auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen?

Gesetzliche Krankenversicherung

Keine Übernahme durch gesetzliche Krankenkassen

 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern nicht.

 

Eine Erstattung ist nur bei Leistungen möglich, die von niedergelassenen Vertragsärzten erbracht werden. Heilpraktikerleistungen gehören daher nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Private Krankenvollversicherung

Mögliche (teilweise) Kostenübernahme je nach Tarif

 

Private Krankenversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen abhängig vom individuellen Vertrag. Entscheidend ist, ob der gewählte Tarif Leistungen nach der GebüH einschließt und in welchem Umfang.

 

In der Praxis entstehen Missverständnisse häufig dadurch, dass Versicherte bei telefonischen Anfragen eher allgemein nach „Akupunktur“ oder „Naturheilverfahren“ fragen. Die Auskunft bezieht sich dann meist auf die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit solcher Verfahren – nicht jedoch auf die konkrete Abrechnungsziffer oder die individuelle Indikation. Dadurch kann es später zu Abweichungen zwischen der telefonischen Auskunft und der tatsächlichen Erstattung kommen.

 

Um Klarheit zu schaffen, hat sich die vorherige Einreichung eines Behandlungsplans mit Kostenvoranschlag bewährt. Die Versicherung kann so prüfen, welche Leistungen im jeweiligen Tarif erstattungsfähig sind. Eine schriftliche Bestätigung bietet Patientinnen und Patienten eine verlässliche Grundlage für die weitere Planung.

Private Zusatzversicherungen

Gute Erstattung je nach Tarif

 

Viele private Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen erstatten diese, meist über feste Prozentsätze und jährliche Budgets. Die Höhe der Erstattung kann je nach Tarif deutlich variieren.

 

Entscheidend ist, welche Leistungen und GebüH‑Ziffern im jeweiligen Vertrag eingeschlossen sind. Da die Tarife sehr unterschiedlich aufgebaut sind, empfiehlt es sich, die eigenen Versicherungsbedingungen zu prüfen oder der Versicherung vorab einen Behandlungsplan mit Kostenvoranschlag vorzulegen. Das schafft Klarheit und erleichtert die Planung.

Beihilfestellen

Unterschiedliche Erstattung je nach Beihilfestelle

 

Die Beihilfe erstattet Heilpraktikerleistungen nach festen Höchstsätzen der GebüH. Diese Höchstsätze unterscheiden sich jedoch deutlich zwischen den einzelnen Beihilfestellen.

 

Beispiele für typische Unterschiede:

Beihilfe Bremen: übernimmt Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht.

– Beihilfe Bund: erkennt einzelne GebüH‑Ziffern an, andere jedoch nicht oder nur eingeschränkt.

– Beihilfe Niedersachsen: erstattet sowohl kürzere als auch längere Behandlungszeiten in Bezug auf die Akupunktur, jeweils mit unterschiedlichen Höchstsätzen.

 

Je nach Beihilfestelle und individuellem Bemessungssatz kann daher ein Eigenanteil entstehen. Ergänzende private Restkostenversicherungen können unter Umständen einen Teil der verbleibenden Kosten übernehmen.

Selbstzahler

Klare Kostenübersicht ohne Erstattungsverfahren

 

Für Patientinnen und Patienten ohne Erstattungsmöglichkeiten – etwa wenn keine passende Versicherung besteht oder bestimmte Leistungen nicht abgedeckt sind – erfolgt die Abrechnung als Selbstzahlerleistung.

 

Die Behandlungskosten orientieren sich an der GebüH und werden vor Beginn der Therapie transparent besprochen. So wissen Sie bereits im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen.

Berechnungsbeispiele

Erstgespräche

Erstgespräch, ggf. Untersuchung, TCM-Anamnese

(ca. 60-90 Min.):   70 € bis 90 €

 

Erstgespräch, TCM-Anamnese + 1. Akupunkturbehandlung

(ca. 90-120 Min.): 90 € bis 120 €

Folgebehandlungen:

kurze Folgeanamnese oder Beratung + Akupunktur

(ca. 60-90 Min.):   60 € bis 80 €

 

kurze Folgeanamnese oder Beratung + Akupunktur + Schröpfmassage

(ca. 70-90 Min.):   70 € bis 90 €

 

Ausführliche Folgeanamnese aufgrund neuer Erkrankung (ohne Behandlung)

(ca. 45 - 60 Min.): 50 € bis 70 €

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